Corona Dojo-Regeln

Schutz- und Hygienekonzept im KTK Dojo Inzell November 2021 – gehalten an
Die Leitplanken des DOSB und an das Vierzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV)[1]
Vom 23. November 2021 (BayMBl. Nr. 816) BayRS 2126-1-19-G,
zuletzt geändert am 13.01.22

Distanzregeln einhalten

Dojo-Öffnung 10 min. vor Trainingsbeginn, bitte nicht eher vor dem Dojo aufhalten. Das Dojo darf nur einzeln und mit 1,5 m Abstand betreten werden. Während des Trainings wird auf Grund der Bewegung ein Abstand von mindestens 2 m zwischen den anwesenden Personen eingehalten, dies trägt dazu bei, die Übertragungswahrscheinlichkeit von Viren deutlich zu reduzieren. Zur Gewährleistung der Einhaltung des Mindestabstandes während des gesamten Trainings werden Mattenmarkierungen angebracht. Bei Beendigung der Trainingseinheit wird das Dojo einzeln mit
1,5 m Abstand, aber zügig verlassen, Ansammlungen im Eingangsbereich sind untersagt.

Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung und FFP2-Maske

Mundschutz muss beim Betreten bis zum Mattenplatz und beim Verlassen des Dojos getragen werden. Kinder/Jugendliche bis 14 Jahre normale Mund-Nasen-Bedeckung und ab 15 Jahre FFP2-Maske. Während der Sportausübung besteht keine Maskenpflicht!

Trainingsgruppen werden verkleinert und Anwesenheitsliste wird geführt

Die Trainingsgruppen werden so klein wie möglich gehalten, daher wird das Einhalten der Distanzregeln erleichtert und im Falle einer Ansteckungsgefahr ist nur eine kleinere Gruppe betroffen bzw. mit Quarantäne-Maßnahmen zu belegen. Die festgelegten Gruppen bleiben während dieser beschränkten Zeit zusammen, die Gruppe kann nicht gewechselt werden, da eine Namensliste der Gruppen erstellt und die Anwesenheit an diesem Tag bestätigt wird, damit im Falle einer Quarantäne sofort die Kontaktpersonen ermittelt werden können.

Hygieneregeln einhalten

Beim Betreten des Dojos am Eingang Hände desinfizieren. Es wird nur einzeln auf die Toilette gegangen, auf der Toilette ebenfalls auf die Händehygiene achten. Nies- und Hustenetikette einhalten. Eigenes Getränk mitbringen, aus dem Wasserhahn trinken ist nicht erlaubt. Augen, Nase und Mund sollten nicht berührt werden, zum Schweißabtrocknen ist die Mitnahme eines eigenen Handtuches sinnvoll!

Risiken in allen Bereichen minimieren

Personen, die Krankheitssymptome aufweisen / sich krank fühlen (nicht nur Corona), oder Kontakt zu positiv getesteten Personen hatten, dürfen am Sportbetrieb nicht teilnehmen (bei Corona für mindestens 14 Tage). Sollten welche während des Trainings Halsschmerzen, Fieber, Gliederschmerzen, etc. bekommen, müssen diese das Dojo sofort verlassen. An Corona erkrankte teilen die Infektion der Dojo-Leitung mit, damit die Dojo-Leitung entscheiden kann, ob Maßnahmen ergriffen werden müssen. Keine Gegenstände, Kontaktflächen und Trainingsgeräte unnötig anfassen.

Lüften, reinigen und desinfizieren

Das Dojo wird vor, während und nach dem Training gelüftet. Bei Benutzung von Trainingsgeräten wird dies anschließend sofort vom Benutzer gereinigt und desinfiziert, bevor es aufgeräumt oder weitergegeben wird. Nach jeder Trainingseinheit werden Kontaktflächen (Türgriffe, etc.) und die Matten gereinigt und desinfiziert. Zudem wird in jeder Trainingsstunde ein Luftreiniger benutzt.

Der Zugang zum Dojo ist nur unter 2 G+ möglich, Geboosterte 2 G

  • 2x Geimpft oder genesen und tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest – Testnachweis mitführen
  • Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen (gilt auch für minderjährige Schülerinnen und Schüler von 12- bis 17 Jahren) gelten automatisch als 2 G+
  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag und noch nicht eingeschulte Kinder haben weiterhin Zutritt bei 2 G+
  • Geboosterte brauchen ab dem Impftag keinen Test mehr nachweisen

Angehörige von Risikogruppen besonders schützen

Wer zur Risikogruppe gehört, oder Angehörige Zuhause geschützt werden müssen, soll individuell für sich entscheiden, ob er während der Corona-Krise ins Training kommt, oder erstmal noch aussetzt.
Jeder Schüler/jede Schülerin nimmt auf eigene Gefahr am Trainingsbetrieb teil und ist sich den Risiken einer überhöhten Übertragbarkeit des Virus durch die Sportausübung bewusst. Bei Kindern und unmündigen Minderjährigen haben die Erziehungsberechtigten das Risiko abzuwägen und über die Teilnahme ihrer Tochter / ihres Sohnes zu entscheiden.

Die Vorgaben der Kreisverwaltungsbehörde entsprechend des jeweiligen Inzidenzwertes vom Landkreis Traunstein werden jederzeit beachtet und dementsprechend wird laufend der Trainingsplan angepasst!

Diese Auflagen/Regeln müssen von allen Trainierenden konsequent eingehalten werden, bei nicht Beachtung werden entsprechende Maßnahmen ergriffen.